PUV Antrag auf private Unfallversicherung (350x150)Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung?

In Deutschland ereignen sich etwa 9 Millionen Unfälle pro Jahr. Eine private Unfallversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Schutz in der Freizeit, während der Arbeit, rund um die Uhr und weltweit.

Ein Unfall führt nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit. Dabei ist zu beachten, dass eine Berufsunfähigkeit nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsunfähigkeit ist. Berufsunfähig ist i.d.R., wer aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall für mindestens sechs Monate zu mehr als 50% außerstande ist, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Die Ursache für eine Berufsunfähigkeit liegt bei ca. 90 durch Krankheiten.

Eine Unfallversicherung für Erwerbstätige kann dennoch sehr sinnvoll sein, wenn diese als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart wird. Einen Ersatz oder eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Unfallversicherung nicht.

Für wen ist eine private Unfallversicherung wichtig?

Kinder , Senioren, Studenten oder Auszubildene oder Erwerbstätige die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten (z.B. durch Vorerkrankungen oder dem Berufsbild) , Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen oder Hausmänner, sowie für Senioren kann eine Unfallversicherung besonders wichtig sein, da es oft keine andere Alternative gibt oder es an einer gesetzlichen Absicherung fehlt.

Auch bei risikoreichen Berufen oder Hobbys (z.B. Ballsportarten, Fahrradsport, Reitsport, etc.) ist eine Unfallversicherung viel wert. Auch für bestimmte Berufe, z.B. Zahnärzte kann eine Unfallversicherung existenzsichernd sein, wenn durch einen Unfall die Hand nicht mehr vollständig genutzt werden kann.

Wer bekommt Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung?

Es ist erst einmal sehr positiv zu erwähnen, dass es einen gesetzlichen Unfallschutz gibt. Das ist in den meisten Ländern nicht der Fall. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer bezahlen muss. Träger und Ansprechpartner ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Versichert sind:

Arbeitnehmer haben Schutz im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfälle und darüber hinaus auch bei Berufskrankheiten. Auch Kinder haben im Kindergarten, in der Schule oder Studenten während des Studiums an der Universität Versicherungsschutz, auch während des Hin- und Rückwegs.

Eine private Unfallversicherung ergänzt und verbessert den Schutz auch während der Arbeit. Denn die private Unfallversicherung kann je nach Tarifwahl zusätzliche Leistungen anbieten (z.B. Hilfsleistungen, unbegrenzte behinderungsbedingte Mehraufwendungen, kosmetische Operationen, etc.), die nur bedingt oder gar nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind. Auch die Höhe der Leistungen sind durch eine private Unfallversicherung durch den Versicherten selbst bestimmbar (unter Berücksichtigung der Annahmebedingungen), was eine entsprechende Sicherheit bietet. Zudem hat die gesetzliche Unfallversicherung auch Lücken, z.B. in den Pausen oder nicht jeder Hin- und Rückweg ist auch versichert, wenn man auf dem Wege z.B. einen kleinen Umweg einnimmt.

Wo passieren die meisten Unfälle?

In der Regel ist man auf Arbeit wesentlich geschützter. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen auf dem Betriebsgelände, aber auch aufgrund des Verhaltens seiner Mitarbeiter zu treffen. Ungeschützt oder nur bedingt geschützt ist man dagegen in der Freizeit oder im Urlaub, beim Hobby, beim Sport, im Straßenverkehr oder im Haushalt. Die meisten Unfälle passieren außerhalb des Arbeitsplatzes. Somit bietet eine Unfallversicherung eine sehr gute Absicherungsmöglichkeit, die überall und 24 Stunden lang schützt.

Was ist ein Unfall im Sinn der Versicherungs-Bedingungen?

Die allgemeine Unfalldefinition lautet wie folgt:

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."

Somit sind z.B. Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung nicht versichert, es sein denn, sie wurden speziell durch entsprechende Klauseln eingeschlossen. Zu beachten ist, dass Kraftanstrengung nicht mit der Eigenbewegung gleich zu setzten ist.

Nach einem Unfall ist der Versicherte in der Beweispflicht, das ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Umso weniger versichert ist, umso schwerer wird es sein, den Unfall beweisen zu können. Besonders ältere Verträge weisen erhebliche Lücken auf.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

In der Unfallversicherung wird überwiegend in zwei Gefahrengruppen unterschieden.

Gefahrengruppe K: Kinder
Kinder erhalten i.d.R. bis zum 18. Lebensjahr den Kindertarif und dann wird automatisch der Tarif in einem Erwachsenentarif durch den Versicherer umgestellt.

Gefahrengruppe A: nicht überwiegend körperliche Tätigkeiten
In der Gefahrengruppe A werden Risiken mit einem geringen Unfallrisiko versichert. Dazu zählen z.B. kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten. Bei der Einstufung in die jeweilige Berufsgruppe gilt Für Frauen das Gleiche wie für Männer.

Grund:

Ab dem 21.12.2012 dürfen die Versicherer keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Tarifierung mehr machen. So werden Frauen und Männer mit körperlicher Berufstätigkeit in die Gefahrengruppe B eingestuft. Verträge die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden sind davon nicht betroffen. Wird jedoch eine Vertragsänderung oder Neuabschluss vereinbart, wird jedoch die neue Gefahrgruppe zugrunde gelegt. Da besonders ältere Verträge aber auch erhebliche Bedingungsnachteile aufweisen, ist i.d.R. eine Änderung trotz höherer Prämie zu empfehlen.

Gefahrengruppe B: körperliche Tätigkeiten
In der Gefahrengruppe B werden Personen versichert, die z.B. körperliche oder handwerkliche Arbeiten verrichten. Die Gefahrengruppe B ist i.d.R. auch die Gruppe mit den höchsten Prämien.

Andere Gefahrengruppen:
Einige Versicherer bieten über die Gefahrengruppe A und B weitere Gefahrengruppen an. Zudem gibt es u.a. auch spezielle Seniorentarife oder Gruppenunfallversicherungen über den Arbeitgeber.

Welche Leistungen können über eine Unfall-Versicherung abgeschlossen werden?

Der Umfang einer Unfall-Versicherung kann sehr viele Leistungen enthalten. Die wichtigsten Leistungen sind die einmaligen Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Hilfs- und Assistance-Leistungen, Krankenhaustagegeld und Unfalltod-Leistungen.

Wer für den Unfalltod eine ausreichende Versicherungssumme benötigt, ist mit einer Risikolebensversicherung besser aufgehoben. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine Unfallleistung im Todesfall zu versichern. Denn i.d.R. werden Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Unfalltodesfallsumme erbracht, wenn ein Invaliditätsgrad noch nicht festgestellt wurde aber wahrscheinlich ist. Das ist dann der Fall, wenn auf Grund der Unfallfolgen mit einer „dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“ zu rechnen ist. Dauerhaft bedeutet, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.

Das kann eine finanzielle Überbrückungshilfe sein. Auch Senioren erhalten selten noch eine Risikolebensversicherung, so dass eine Unfalltodesfallsumme über eine Unfallversicherung sehr sinnvoll sein kann.

Die Höhe der Versicherungsleistung wird durch den Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe laut vereinbarte Bedingung berechnet. Entscheidend kann auch eine vereinbarte Progression sein. Diese sollte nicht höher als 350% betragen. Da der überwiegende Invaliditätsgrad unter 50% liegt, ist es besser, lieber eine hohe Invaliditäts-Grundsumme zu vereinbaren statt eine kleine mit hoher Progression (von z.B. 1.000%). Je nach Tarif kann es für bestimmte Berufe besondere Gliedertaxen geben (z. B. Ärzte oder spezielle Unfallversicherungen für Friseure).

Statt einer Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld wird nicht selten stattdessen für den Verdienstausfall eine private Krankentagegeldversicherung empfohlen. In der Regel leisten gute Unfall-Tarife bis zu 5 Jahren das Krankenhaustagegeld. Verschwiegen wird oft, das eine Krankentagegeldversicherung, die keine Begrenzungszeit enthält, aber bei Berufsunfähigkeit die Leistungen einstellt und kündigt. Und das ist bei schweren Erkrankungen fast die Regel und endet oft in einem Rechtstreit, nicht selten bereits nach 3 bis 6 Monaten. Aus diesem Grund ist besonders für Selbstständige ein Krankenhaustagegeld oder Tagegeld über die Unfallversicherung zu empfehlen. Denn eine Unfallversicherung sieht solche Einschränkungen i.d.R. nicht vor.

Tarife mit Sparanteil

Eine Versicherer bieten mit der Unfallversicherung auch eine Beitragsrückgewähr an. Diese Verträge sind nicht nur überteuert, sondern i.d.R. nichts anderes als eine versteckte Lebens-/Rentenversicherung. Oft sind auch die Unfallbedingungen eher schlecht als recht. Vor diesen Kopplungsgeschäfte ist eher zu warnen. Wer Sparen will, sollte das über andere Sparverträge machen.


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